Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr-Führerschein bis 7,5to (Anhänger-Regelung) | 13 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658894 |
Datum | 19.12.2010 22:57 MSG-Nr: [ 658894 ] | 3976 x gelesen |
Grundgesetz
Hallo,
Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Henning Koch
Manche 3,5-Tonner mutieren aber zum 3,6-Tonner, wenn man einen Anhänger anhängt.
? Die Stützlast darf das zGG doch nicht zum Überschreiten bringen ?
Das tatsächliche GG darf auch einschliesslich der Stützlast das zGG nicht überschreiten, ja.
Damit man aber an ein voll ausgeladenes Fahrzeug noch einen Anhänger anhängen kann, ist bei vielen Fahrzeugen für den Anhängerbetrieb eine höhere GM und/oder eine höhere Hinterachslast zugelassen.
Da steht dann in Feld 22 des Fahrzeugscheins sowas kryptisches wie "F.1/F.2 +100 bei Anh.Betr."
Wenn dann bei F.2 schon 3500 steht, reich bei Anhängerbetrieb die Klasse B/BE nicht mehr aus...
Gruß,
Henning
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| 19.12.2010 15:51 |
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., Schönkirch | |