Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Eisgang | 38 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 660007 |
Datum | 28.12.2010 12:55 MSG-Nr: [ 660007 ] | 13796 x gelesen |
Hallo,
aus leidvollen Erfahrungen aus den 80ern des vergangenen Jahrhunderts wird bei uns im Landkreis jährlich zu Beginn der Frostperiode folgende Veröffentlichung (geschrieben im Amtsblatt vom 15.12.2010) vorgenommen:
"Vollzug der Wassergesetze; Bekämpfung von Gefahren an der Würm; Begehbarkeit der Ufer
Das Landratsamt Starnberg weist zu Beginn der Frostperiode wieder darauf hin, dass nach Art. 49
Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) die Anlieger an der Würm einen Uferstreifen von allen Hindernissen freizuhalten haben, soweit dies zur Bekämpfung von Wasser-, Eis- und Murgefahren erforderlich ist."
Damals gab es erhebliche Probleme mit der Erreichbarkeit der betroffenen Gewässerabschnitte. Daraus hat man gelernt und warnt nun vorsorglich jedes Jahr... naja, evtl. auch wegen einer möglichen Haftungsfrage :-)
Unabhängig davon: die Erreichbarkeit der Einsatzstellen könnte ja durchaus ein Thema werden. Wahrscheinlich finden sich auch in anderen Landeswassergesetzen entsprechende Vorschriften, die man evtl. vorsorglich den Betroffenen, aber auch den Kommunen, in Erinnerung bringen könnte.
Darüber hinaus sollte frühestmöglich auch die Wasserwirtschaftsverwaltung - und die Betreiber etwaiger Kanäle, Anlagen etc. - mit ins Boot geholt werden. Zum Teil haben die auch eigene Planungen zu diesen Szenarien, inkl. einer Übersicht, wo man welche passende Ausrüstung herbekommt. Warum also alles selbst erfinden (müssen), und nicht auf bestehendes zurückgreifen?
Gruß
Markus
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