Geschrieben von Markus MiddelIch weiß, es gibt, wahrscheinlich in den Bundesländern unterschiedliche Erlasse, die vorgeben wer, nach welcher Ausbildung zu was befördert werden kann. Garniert mit kreisweiten oder gar kommunalen Eigenheiten (z.B. "Stellenplänen").
Geschrieben von Markus MiddelMir geht es hier speziell um Beförderungen nach absolvierten Führungslehrgängen (GF, ZF...).
Wird jeder, der diesen Lehrgang absolviert hat befördert?
Oder werden nur die befördert, die auch tatsächlich die Funktion ausüben? Letzteres (frag nicht wieso, ich halt da nix von, dies betrifft allerdings FF-Dienstgrade generell).
Geschrieben von Markus MiddelDarf jeder, wenn Plätze vorhanden sind die Führungslehrgänge besuchen, wenn er will?
Oder werden ganz gezielt nur Kameraden geschickt, die auch in absebarer Zeit entsprechende Positionen bekleiden soll? Wenn man über mehrere Jahre regelmäßig 3 oder 4 (oder noch mehr) entsprechende Lehrgangsplätze anmeldet, und dann hier und da mal 1 Platz tatsächlich zugeteilt bekommt, hat man leider nicht den Spielraum, vernünftig auf Resereve auszubilden, sondern muss sehen, dass der Grundbedarf wenigstens halbwegs gedeckt ist. Da ist es vielerorts schon der Regelfall, dass die Leute eine Funktion schon kommisarisch ausüben, und dann irgendwann auf den Lehrgang gehen.
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
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