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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 138 Beiträge | ||
Autor | Fran8k B8., Nottuln / NRW | 668815 | ||
Datum | 24.02.2011 09:43 MSG-Nr: [ 668815 ] | 118204 x gelesen | ||
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Hallo Henning, m.E. nach ist es so, dass zunächst der Gebäudeeigentümer nachweisen muss, dass ein 2. Rettungsweg vorhanden ist. Dazu gehört nicht nur ein Fenster / Balkon o.ä., sondern auch eine Aufstellfläche nach §5 BauO NRW i.V. mit Ziffer 5 VV BauO NRW. Klar ist aber auch, dass nachträgliche Verschlechterungen eines öffentlichen Verkehrsraumes, der im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens als Aufstellfläche zugelassen wurde, dem Gebäudeeigentümer nicht zur Last gelegt werden dürfen. Gleiches gilt z.B. auch für die geplante Abschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges oder die Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges mit einem deutlich höheren Gewicht / höherer Achslast. Viele Grüße, Frank | ||||
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