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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Leitung' war Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen | 8 Beiträge | ||
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern | 671087 | ||
Datum | 09.03.2011 14:53 MSG-Nr: [ 671087 ] | 2306 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Es bedarf also gerade keiner Regelung die ausdrücklich besagt "die ILtS ist der Feuerwehr nicht weisungsbefugt", da diese Aussage bereits mit der Nicht-Regelung für die Feuerwehr bei bestehender ausdrücklicher Regelung für den RettD getroffen wird. Hoffentlich liest das jetzt mal ein Jurist, meiner macht gerade Skiurlaub. Und ich bin etwas verunsichert: Ergibt die bloße Erwähnung einer Weisungsbefugniss gegenüber einer organisatorisch völlig anders gearteten Institution automatisch eine Negation der Befugniss für die thematisch gleichbehandelte Organisation? Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | ||||
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