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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Leitung' war Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen | 8 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 671151 | ||
Datum | 09.03.2011 19:57 MSG-Nr: [ 671151 ] | 2264 x gelesen | ||
Geschrieben von Knut Kobbe Es ist von der Rettungsleitstelle die Rede, und die führte lt. BayRDG. Ja und nein. Die Rettungsleitstelle - und auch jetzt die ILS - führt grundsätzlich alle Einheiten des Rettungsdienstes. Als Ausnahme gilt nur, wenn bei einem konkreten Einsatz eine SanEL gebildet und auch tatsächlich vor Ort ist... dann führt diese die ihr unterstellten Einheiten, und die RLSt/ ILS unterstützt die SanEL (allerdings dann ohne eigenes Weisungsrecht). Gruß Markus | ||||
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