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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Schichtsysteme - akuteller Stand? | 10 Beiträge | ||
Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 671292 | ||
Datum | 10.03.2011 17:28 MSG-Nr: [ 671292 ] | 4137 x gelesen | ||
Eine Frage an die Hessen im Forum: Nach § 1 Absatz 2 der HAZVO sind Zitat: Die Arbeitszeit darf hierbei zehn Stunden am Tag und fünfundfünfzig Stunden in der Woche nicht überschreiten; die oberste Dienstbehörde kann bei dringendem dienstlichem Bedürfnis Abweichungen zulassen, jedoch dürfen zwölf Stunden am Tag nicht überschritten werden. Wenn die Arbeitszeit auf zwölf Stunden am Tag begrenzt ist und nach den Definitionen in der ganzen EU-Regelungen Bereitschaftszeit = Arbeitszeit ist, stellt sich die Frage: Welche rechtliche Begründung lässt überhaupt noch Schichtlängen von mehr als 12 Stunden zu? Wie regeln die Berufsfeuerwehren in Hessen aufgrund des Rechtsrahmen den o.g. Sachverhalt? ![]() | ||||
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