Rubrik | pers. Ausrüstung |
zurück
|
Thema | Sagt die EN 443 :2008 was über die Farbe des Helms aus? | 26 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 671450 |
Datum | 11.03.2011 16:43 MSG-Nr: [ 671450 ] | 8944 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Knut KobbeAber das Land schreibt doch auch die Farbe der Schutzkleidung etc. vor.
Vorschreiben kann das Land viel. Dran halten muß man sich ja trotzdem nicht.
Einzige Möglichkeit wäre der Zuschuß. Da aber PSA i.d.R. nicht einzelbezuschußt wird, entfällt im Gegensatz zu Fahrzeugen da die Steuerungsmöglichkeit.
Man kann sich natürlich vollends lächerlich machen, und dann bei Kreiseimerfestspielen für andere PSA Fehlerpunkte vergeben...
Geschrieben von Knut KobbeDas Beispiel hinkt, da hier die Farbgebung eine Schutzfunktion ausüben soll.
Das Beispiel hinkt auch deshalb, weil Streitkräfte von der entsprechenden PSA-Richtlinie ausgenommen sind...
Es geht hier schlicht darum, ob wenn auf EU-Ebene eine allgemeinverbindliche Regelung getroffen wurde durch andere (staatliche) Vorschriften zusätzliche einschränkende Regelungen erlassen werden dürfen.
Wenn das Land selbst die gesamte PSA beschaffen würde (wenn Fw Landesaufgabe wäre), dann dürfte es natürlich auch die Farbe vorschreiben.
Ansonsten gilt hier: Wer zahlt schafft an...
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|