News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Körperverletzung vs. Notkompetenz (war: Notfallmedizin) | 14 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 671471 | ||
Datum | 11.03.2011 17:55 MSG-Nr: [ 671471 ] | 4023 x gelesen | ||
Geschrieben von Knut Kobbe Für das Selbstverständnis und die Berufsehre des RettAss ist das nicht egal! Dann halte dich daran, dass die rechtskräftige Einwilligung in eine notwendige medizinische Maßnahme den Tatbestand der Körperverletzung ausschliest. Die alternative juristische Sichtweise, die es auch gibt, ist die, dass eine rechtskräftige Einwilligung in eine notwendige Medizinische Maßnahme ein Rechtfertigungsgrund ist. So ist es halt. Ein schlechtes Gewissen braucht man bei beidem nicht haben. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|