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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Sonderrechte abseits der StVO (war: Einsatz + Alkohol) | 15 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 674919 | ||
Datum | 29.03.2011 21:17 MSG-Nr: [ 674919 ] | 3308 x gelesen | ||
Geschrieben von Linus Drescher Achtung, ketzerische Frage: Das wird schon alleine am Tatbestandsmerkmal des "dringend geboten" scheitern, da die Aufgabe ohne beleuchtenden Dachaufsetzer auch in einer passenden zu erreichen ist. Von daher schließen die Ausnahmen derartige Dinge ja geradezu aus. Das macht die Sache auch gefährlich. Das Beispiel mit dem ausgebauten Scheinwerfer finde ich da sehr gut! Tagsüber kann sowas durch die Ausnahme gerechtfertigt sein. Nachts wird es aus Gründen der ö. S. u. O. aber garantiert nicht darunter fallen. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | ||||
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