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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | RS Ausbildungs Zeitspanne | 7 Beiträge | ||
Autor | Knut8 V.8, Bad Fallingbostel / Niedersachsen | 675637 | ||
Datum | 04.04.2011 15:09 MSG-Nr: [ 675637 ] | 2231 x gelesen | ||
Tach ! Also meine Internet-Recherche kommt zu folgendem Ergebnis: Für Bayern: normal max. DREI Jahre ! In „besonderen Fällen“ 3,5 Jahre Quelle: Verordnung über die Tätigkeit als Rettungssanitäter (RsanV) Vom 26. Oktober 1978 (GVBI 8.780, BayRS 215-5-1-3-1), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Dezember 1990 (GVBI 8.532) > ... § 2 Ausbildung ... (5) Der Zeitraum, in dem die Ausbildung einschließlich der Prüfung abzuleisten ist, darf drei Jahre nicht überschreiten. In besonderen Fällen kann dieser Zeitraum um ein haIbes Jahr verlängert werden. ... < Übersicht der Rechtsgrundlagen der Ausbildung zum Rettungssanitäter in den verschiedenen Bundesländern : http://www.notfallrettung.com/recht/rettsan/index.htm Niedersachsen: > ... (2) Die Ausbildung soll innerhalb von zwei Jahren, bei nebenberuflich Auszubildenden innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden. ... < Also sogar ohne Antrag für „nebenberufliche Auszubildende“ : max. drei Jahre Gruß Knut Alle Angaben ohne Gewähr . | ||||
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