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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Absicherung des Stauendes BAB NW | 23 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 684683 | ||
Datum | 09.06.2011 16:28 MSG-Nr: [ 684683 ] | 6643 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank Sewing Ist da dann das große, schwere Auto am Anfang der Einsatzstelle nicht auch schon ein von uns errichtetes Hinderniss? Also ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr? Ich kenne mind. eine Rettungsdienstschule, bei der eine während des Be- und Entladevorganges auf der Straße stehende Trage ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sein soll. Allerdings gehört zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr noch etwas mehr, als dsa Hinderniss. Mal ganz laienhaft gesagt entweder böse absicht oder eine "Scheißegal wenn was passiert"-Einstellung. Beides dürfte bei zur Absicherung eingesetzten Fahrzeugen oder Geräten von Hilfsorganisationen ebend nicht der Fall sein. | ||||
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