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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Oberbrandmeister klagt auf Nachzahlung der Überstunden | 78 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 701845 | ||
Datum | 10.11.2011 06:24 MSG-Nr: [ 701845 ] | 19871 x gelesen | ||
Guten Morgen, über die Äusserungen zu einer Interessenvertretung die es nicht mehr gibt,werde ich mich sicher nicht äussern,sons platzt mir der Kragen. Ich verstehe die ganze Diskussion um Betten und Bereitschaftszeiten nicht. Hier geht es um ein Urteil,um eine Nachzahlung für offenbar zuviel geleistete Stunden.Ein vollkommen legitimer und normaler Vorgang. Lasst uns doch mal abwarten und dann werden wir auch die möglichen Folgen sicherlich diskuttieren können. Wer bitte hat etwas von einer 39/40/41/42 Wochenstunden umfassenden Arbeitszeit gesagt? Mfg. Dirk Ruzicka | ||||
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