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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | KBMunterstützen- Aber wie? Unter Druck, bei 'Wahl geschummelt' | 31 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 715624 | ||
Datum | 25.02.2012 23:23 MSG-Nr: [ 715624 ] | 9812 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven R. Da lässt uns das FSHG NRW leider etwas alleine. Da hast Du recht. Es gibt jedoch auch unveröffentlichte Erlasse und die schriftliche Beantwortung von Fragen zur Einsatzleitung. Hier haben die Bezirksregierungen bisher klare Antworten und rechtliche Hinweise zur Nichtberücksichtigung von g.D. und h.D. gegeben, auch bei Einsatzleitungen innerhalb einer Kommune. In diesem Fall sind der KBM und stv. KBM zwar beim Kreis beschäftigt, eine beamtenrechtliche Laufbahnausbildung bei der Feuerwehr jedoch nicht erkennbar. Gruß Peter | ||||
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