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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für Übungsleiter | 4 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 717526 | ||
Datum | 10.03.2012 10:57 MSG-Nr: [ 717526 ] | 3571 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Der Stromunfall bei dem ein Jugendfeuerwehrangehöriger der JF Aspach verletzt wurde hatte nun ein juristisches Nachspiel: Interessant wäre, wie immer, nicht die absolute Höhe sondern die Höhe in Tagessätzen. Ich stelle bei den "Wir sind ständig mit mindestens einem Bein im Knast!!!1"-Diskussionen den Vergleich mit dem öffentlichen Straßenverkehr an: Beim abbiegen kurz nicht aufgepasst, jemand anderen so schwer verletzt, dass eine stationäre Behandlung erforderlich ist und schon ist man mit 30 Tagessätzen (was i.d.R. ja schon vierstellig ist) dabei. Grüße Manuel | ||||
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