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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehr ist Personal: Urteil des Verwaltungsgerichts5 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg720140
Datum03.04.2012 15:30      MSG-Nr: [ 720140 ]2752 x gelesen

Was will das VG auch anderes sagen?

Der Begriff des Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist in § 4 BPersVG legal definiert.

Was allgemein unter Arbeitnehmern zu verstehen ist, findet man in § 5 ArbGG.

Diese Definitionen kann das VG nicht so ohne weiteres kippen.

Also ... bleibt immer noch alles beim Alten:
Ehrenamtliche (Feuerwehrleute) sind keine Beschäftigten im Sinne des Gesetzes.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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 03.04.2012 14:30 Jürg7en 7M., Weinstadt
 03.04.2012 14:59 Lars7 T.7, Oerel
 03.04.2012 15:30 Udo 7B., Aichhalden
 03.04.2012 19:58 Pete7r S7., Köln
 03.04.2012 15:28 Udo 7B., Aichhalden

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