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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr ist Personal: Urteil des Verwaltungsgerichts | 5 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 720140 | ||
Datum | 03.04.2012 15:30 MSG-Nr: [ 720140 ] | 2752 x gelesen | ||
Was will das VG auch anderes sagen? Der Begriff des Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist in § 4 BPersVG legal definiert. Was allgemein unter Arbeitnehmern zu verstehen ist, findet man in § 5 ArbGG. Diese Definitionen kann das VG nicht so ohne weiteres kippen. Also ... bleibt immer noch alles beim Alten: Ehrenamtliche (Feuerwehrleute) sind keine Beschäftigten im Sinne des Gesetzes. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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