Ich würde es angeben. Verschweigst du es, wirst eingestellt, und dann kommt es raus (durch einsatzbedingte Abwesenheit, durch den Wunsch nach Lehrgangsbesuchen etc.), ist das Theater auch da. Und auch dann wird der Arbeitgeber dich los, wenn er will, ganz ohne den Begriff Feuerwehr irgendwo auftauchen zu lassen.
Im Gespräch würde ich es aber dann auch zum Thema machen, auch von deiner Seite aus, wenn der Arbeitgeber selbst nicht nachbohrt. Je nachdem muss man dann heutzutage eben auch so an die Sache herantreten, dass die Wahrnehmung der Feuerwehrtätigkeit auch problemlos hinter der Arbeitsstelle zurücktreten kann, nach dem Motto: "Wenn das in ihrer Firma nicht möglich ist, kann ich dieses Engagement natürlich auch so ausüben, dass ich Einsätze lediglich in der Freizeit fahre, nachts ab einer gewissen Uhrzeit liegenbleibe, nur bei bestimmten Alarmierungstexten gehe usw."
Das Gesetz sagt natürlich was anderes, aber weder die Feuerwehr, noch die Lohnfortzahlungsparagraphen, noch die Freistellungsbestimmungen geben dir Arbeit und Lohn.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
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