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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 R.8, Essen / Nordrhein-Westfalen | 722610 | ||
Datum | 24.04.2012 09:16 MSG-Nr: [ 722610 ] | 11230 x gelesen | ||
Da habe ich mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt und ein falsches Beispiel verwendet. Mir geht es dann wohl er darum, wenn dem Kollegen Huber was passiert ob er dann von der Feuerwehr aus versichert ist. Da geht´s dann wohler eher um Körperschaden! Nehmen wir dann besser ein Beispiel wenn er sich beim Hinlaufen zum Feuerwehrhaus verletzt, wie etwa mit dem Fuß umknickt und dadurch in Krankenstand gehen muss. | ||||
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