Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 722618 |
Datum | 24.04.2012 09:49 MSG-Nr: [ 722618 ] | 10399 x gelesen |
Unfallkasse
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Geschrieben von Manfred R. Ist er jetzt dennoch versichert?
Die Frage wurde ja oben schon beantwortet: ja.
Zum einlesen:
Leitfaden Feuerwehren UKBW
Unfallversichert im Ehrenamt (UKBW)
Das ist zwar von der UK BaWü, gilt aber so auch für andere Träger der Unfallversicherung.
Das SGB VII sollte man zumindest mal gelesen haben, wenn man zum Thema diskutiert. Da steht alles drin.
Gruß,
Markus
Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.
J. Mäschle, Forums-Philosoph
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 24.04.2012 08:47 |
 |
., Essen | |