Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 722623 |
Datum | 24.04.2012 10:07 MSG-Nr: [ 722623 ] | 10050 x gelesen |
Meines Erachtens
Moin,
Geschrieben von Frank S.Ist er wirklich "im Dienst", wenn er von seinem Dienstherrn ausdrücklich nicht in Dienst gesetzt wurde?
solange man davon ausgehen kann, dass er, wenn er in der Feuerwehr auftaucht, auch verwendet wird, ja. Denn dann kann auch er davon ausgehen, dass er Dienst haben wird. Wenn man nun vorher allen, die diese Melderschleife nicht haben, sagt, dass sie nicht mitgenommen werden, dann ist das vielleicht was anderes. Aber dann gilt das wohl auch für alle, die zufällig grader vorbei laufen, wenn die Tore aufgehen, die beim Kollegen sind, während dessen Melder aufgeht usw. Will man die alle nicht dabei haben? M.E. trifft die Maßnahme, Leute bewußt aus dem versicherungsschutz zu "entsorgen" nicht das, was der TO vielleicht bezwecken will.
ich schreibe es jetzt zum dritten und letzten mal: Wenn Ihr nicht wollt, dass die Leute mithören oder sich privat Melder kaufen, dann redet mit denen über genau diese Sache und nicht über irgendwelchen Versicherungs-Wischiwaschischeiß! Das ist Feigheit vor dem Feind, versteckt euch nicht hinder "DER Versicherung" sondern regelt das selbst!
Gruß,otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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| 24.04.2012 08:47 |
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