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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 722673 | ||
Datum | 24.04.2012 14:03 MSG-Nr: [ 722673 ] | 9581 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank S. Das erfährt er aber frühestens bei Ankunft am Gerätehaus. Eben. Bis dahin ist er für mich rein formal nicht "die Feuerwehr". Es ist zwar durchaus in manchen Wehren Usus, dass beim Alarm auch nicht alarmierte Kräfte erscheinen (z.B. weil das Fahrzeug mit Signal an ihnen vorbei gefahren ist) und dann auch asurücken. Aber deshalb muß das "ich versetze mich selbst in Alarmzustand" nicht generell als reguläre Alarmierung eines FM angenommen werden. Und wie gesagt. Mir ist mindestens ein Fall untergekommen, in der eine Dienstanweisung das explizit untersagt hat. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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