Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 722722 |
Datum | 24.04.2012 17:18 MSG-Nr: [ 722722 ] | 9372 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Ohje,
Geschrieben von Christian F.1. Überschaubarkeit der Kosten für die Gemeinde. Wenn für eine Bagatelle mit Absicht (mit Redundanz) nur 9 Mann alarmiert werden weil man 3 braucht aber nachher 15 auf der Abrechnung stehen sind das unnötige Kosten (insb. in Ba-Wü mit pauschalem Verdienstausfall nach Stunden ohne Abrechnung über den Arbeitgeber).
ja, das kann vielleicht ein Argument sein. Wenn das Problem so einschlägig ist dass sich der Aufwand lohnt... Die meisten Wehren haben das genau anders herum...
Geschrieben von Christian F.2. Verhinderung des Mithörunsinns und Melderselbstkaufunsinns. Weil dann derjenige der das tut keinen Vorteil mehr davon hat.
Über die "Versicherungs-Keule"? Das zeugt IMHO von Führungsschwäche und mangelndem Zugang zu den Helfern, sonst könnte man das auch anders regeln...
Geschrieben von Christian F.3. Psychologie gegenüber den regulär alarmierten Kräften. Wir arbeiten bei der Alarmierung ohnehin i.d.R. mit Redundanzen. Wenn dann immer wieder mal nicht regulär alarmierte Kräfte auftauchen (und ggf. sogar noch den Einsatz fahren und die regulär alarmierten Kräfte das "Nachsehen" haben) kann das zum Fernbleiben von Teilen der regulär alarmierten Kräfte führen. Die "selbstalarmierten" sind aber - mangels zuverlässiger Verfügbarkeit dafür kein Ersatz.
Weil wir regelmäßig in der Fläche das Problem haben, dass im ersten Abmarsch zu viele Leute kommen? Glaub ich nicht wirklich...
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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| 24.04.2012 08:47 |
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