Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 722725 |
Datum | 24.04.2012 17:32 MSG-Nr: [ 722725 ] | 9355 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Feuerwehrmann
Feuerwehrmann
Geschrieben von Tobias L.Uns wurde sogar mal gesagt, dass einem die Versicherung im Schadensfall ein Bein stellen kann wenn ich mit einem Einsatzfahrzeug das weder in der AAO für das Stichwort steht, noch explizit nachgefordert wurde, einen Unfall auf dem Weg zur EST baue.
Na ja. Das würde den Grundsätzen der Amtshaftung widersprechen und ist in sofern Unsinn.
Wenn, dann könnte die Versicherung nach der Regulierung des Schadens Regress suchen. Diesen aber nur beim Dienstherren. Der wiederum könnte den Verursacher = FM in Regreß nehmen. Wobei für diese zweite Stufe, d.h. Dienstherr --> FM wesentlich höhere Hürden gelten.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 24.04.2012 08:47 |
 |
., Essen | |