Rubrik | Taktik |
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Thema | Bereitstellung eines Pulverlöschers beim VU | 25 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 722984 |
Datum | 26.04.2012 14:37 MSG-Nr: [ 722984 ] | 7443 x gelesen |
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Hallo,
Geschrieben von Christian F.Und es gab ja früher vor der ersten (und einzigen) Typenreduzierung Anfang der 1990er Jahre in der Tat viele Wehren, deren Fahrzeuge nicht mit Wasser gesegnet waren. Sprich: Den hast Du auch dann, wenn Du mit dem KdoW, dem MTW, dem ELW, dem RW, dem VRW, dem LF 8, dem LF 16-TS kommst.
Weit davor schon war Schleswig-Holstein diesbezüglich sehr fortschrittlich.Bereits 1969(!) erließ das Land eine Baurichtlinie für ein TSF-GW dessen Beladeplan fünf(!!) PG 12 umfaßte. Von so komischen Dingen wie Schlauchtagekörben in den Größen B und C mal abgesehen...;-)
Erst 1982 wurde die Richtlinie überarbeitet, also zu einer Zeit als schon deutlich mehr wasserführende Fahrzeuge unterwegs waren, aber auch dann waren immer noch drei PG 12 vorgeschrieben.
Gruß Andi
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| 25.04.2012 17:04 |
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Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal TLF 4000 - Pulverlöschanlage vs. fahrbare Löscher? Sinnvolle Mengen? | |