Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | RW vs. HLF20 +GWL2 | 44 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s M8., Erlangen / Bayern | 726566 |
Datum | 04.06.2012 14:27 MSG-Nr: [ 726566 ] | 12861 x gelesen |
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Hallo Thomas,
wie hier schon geschrieben, können RWs durchaus entfallen, wenn ein entsprechendes Fahrzeug in akzeptabler Zeit das Gebiet abdeckt. Also Eintreffzeiten, nicht Radius Luftlinie oder schlicht x pro Landkreis.
Wenn in euerem Fall ein RW (Nachbarwehren, Nachbarkreise, was auch immer) in der AAO vorgesehen ist und in brauchbarer Zeit eintrifft, ist alles in bester Ordnung.
Markus bzw. seine Wehr oder auch der Landkreis müssen nun prüfen ob das Einsatzgebiet durch andere RWs abgedeckt werden kann und ob dies auch in absehbarer Zukunft so sein wird. Meiner Ortskenntnis nach kommen inkl. der Nachbarlandkreise hierfür Überlingen (RW2), Radolfzell (AB-Rüst), Singen (RW2), Engen (RW2), Tuttlingen (RW) und ggf. Meßkirch (RW vorhanden?) in Frage. Sind diese in der Lage die Gebietsabdeckung zu gewährleisten und sind diese RWs auch in den weiteren Planungen dieser Wehren vorgesehen, kann der Stockacher RW entfallen.
Wobei dann natürlich auch die Winde weder an HLF noch an GW-L2 notwendig ist, da diese mit dem parallel alarmierten RW unterwegs wäre.
Viele Grüße
Matthias
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| 28.11.2008 14:15 |
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Mark7us 7M., Idstein LF + RW contra HLF / HTLF | |