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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaKann man mit einer Schwerhörigkeit zur Berufsfeuerwehr?3 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 733904
Datum10.08.2012 12:53      MSG-Nr: [ 733904 ]2022 x gelesen

Hallo!

Im G 26 werden für Gruppe 2 und 3 beispielhaft folgende dauernden gesundheitlichen Bedenken genannt:

- Lebensalter unter 18 Jahre
- Übergewicht (mehr als 30 % nach Broca bzw. BMI > 30)
- Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen
- Anfallsleiden
- allgemeine Körperschwäche
- Erkrankungen oder Schäden des Nervensystems
- Gemüts- oder Geisteskrankheiten
- abnormale Verhaltensweisen (z. B. Platzangst)
- Alkohol-, Suchtmittel- oder Medikamentenabhängigkeit
- Erkrankungen oder Veränderungen der Atemorgane
- zur Ver-schlimmerung neigende Hauterkrankungen
- Herz- oder Kreislauferkrankungen (z.B. Zustand nach Herzinfarkt, Blutdruck)
- Erkrankungen oder Veränderungen des Stütz- oder Bewegungsapparates
- Hörverlust, Schwerhörigkeit, Trommelfellperforation
- Veränderungen (z.B. Narben), die den Dichtsitz der Maske beeinträchtigen
- Augenerkran-kungen, nicht korrigierte Sehschärfe unter 0,7 auf jedem Auge
- Stoffwechselerkrankungen (z.B. Zuckerkrankheit)
- Eingeweidebrüche.

Ich denke dies Aufzählung dürfte noch aktuell sein.

Es ist jedoch Aufgabe des untersuchenden Arztes zu bewerten, ob die untersuchte Person als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden kann oder nicht.

Aber wirf die Flinte nicht ins Korn. Vorbereiten, Bewerben und sehen was passiert. Man kann nicht mehr als abgelehnt werden. Und wenn auch die geringste Chance auf eine erfolgreiche Bewerbung besteht, sollte man diese unbedingt nutzen. Ich drück Dir die Daumen das Du es schaffst.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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 10.08.2012 11:12 ., Köln
 10.08.2012 12:19 ., Otzberg
 10.08.2012 12:53 Jako7b T7., Bischheim

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