News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKosten der Rettung - wer zahlt ? - war: Zuständigkeit auf Autobahn ...3 Beiträge
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz734448
Datum14.08.2012 21:05      MSG-Nr: [ 734448 ]922 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Michael W.in RLP bekommt der Unfallverursacher/-beteiligte schon seit langem bei sowas eine Rechnung. Meines Wissens bezahl die Haftpflicht

Richtig.

Ich habe viele Jahre als FW-Sachbearbeiter auch derartige Einsätze abgerechnet.
Ich habe da nie unterschieden.
Von Zeit zu Zeit haben die Versicherungen da immer wieder gebohrt (telefonisch), ich bin aber immer hart geblieben und habe auf den Rechtsweg verwiesen.
Den hat (zu meiner Zeit) keine Versicherung beschritten.

MfG, Thomas

Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 14.08.2012 17:19 Chri7sti7an 7F., Wernau Zuständigkeit auf Autobahn an Kreisgrenze
 14.08.2012 18:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.08.2012 19:47 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 14.08.2012 21:05 Thom7as 7K., Hermeskeil

0.220


Kosten der Rettung - wer zahlt ? - war: Zuständigkeit auf Autobahn ... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt