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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz FF und Dienstbeginn bei ha Fw | 11 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 734462 | ||
Datum | 14.08.2012 22:01 MSG-Nr: [ 734462 ] | 4103 x gelesen | ||
Geschrieben von Felix H. Es steht doch in jedem Brandschutzgesetz sinngemäß: "Das Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren für die Dauer der Einsätze freizustellen sind." In NRW ist dieses wieder anders geregelt. Im § 9 Abs. 2 der Laufbahnverordnung FF steht sinngemäß, dass die Dienstpflichten beim Dienstherrn bzw. der Werkfeuerwehr für Mitarbeiter des Feuerschutzes vorgehen. Im Zweifelsfall also zum Dienst erscheinen. In vielen Fällen ist dieses auch mit der Dienststelle im Vorfeld geregelt, damit Mitarbeiter aufgrund von FF-Einsätzen keine Schwierigkeiten bekommen. Man muss nur miteinander vernünftig reden. Gruß Peter
Geändert von Peter S. [14.08.12 22:03] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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