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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feiern der Feuerwehr neues Neues Gaststättengesetz ab 2012 | 38 Beiträge | ||
Autor | Andr8e M8., Rheine / NRW | 735273 | ||
Datum | 21.08.2012 22:39 MSG-Nr: [ 735273 ] | 12109 x gelesen | ||
Haben vor 6 Jahren ein 100-jähriges Fest gefeiert. Bei den Abendveranstaltungen gab es für die Nicht-Volljährigen ein anderes Eintrittsband an den Arm als für die > 18 Jahre. Inkl. Durchsage um 24h. Somit war Kontrolle von Alkohol (Bier und harte Sachen) für die Bewirtung möglich, wie auch weg. Rauchen. Und um 24h wurde dann auch kontrolliert und "junges Gemüse" zum Verlassen des Saales gebeten. Security gab es zusätzlich, weil viele Jugendlichen vortrinken und das meistens mit den harten Getränken. Im übrigen, wenn was passieren sollte, was auch immer - Alkoholleichen oder Lebensmittelvergiftung - ohne Anmeldung wird das dann noch dramatischer. MfG aus Rheine | ||||
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