Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Welches Bundesland legt für die Einsatzkleidung eine Farbe fest? | 18 Beiträge |
Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 735382 |
Datum | 22.08.2012 21:08 MSG-Nr: [ 735382 ] | 5184 x gelesen |
Infos: | 15.05.10 Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein 14.05.10 Feuerwehrbekleidungsrichtlinie, Erlass HmdI v. 11/09 14.05.10 Ersatzbeschaffung von Dienst- und Schutzkleidung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren im Lande Hessen (Feuerwehr-Bekleidungsrichtlinie)
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Geschrieben von Jan K.
auch wenn meine Lieblings-Jacke nicht nach Kamelhaardecke aussieht ;-)
nur dass die noch immer nicht jenewelchen tollen Passus erfüllt (genau wie die derzeitige ;) )
Geschrieben von ---SächsFwVO, Anlage 3, Punkt 2 (1. Juli 2010)---
...
2 Persönliche Schutzkleidung Die Schutzausrüstung besteht aus
a) Feuerwehrjacke in der Farbe dunkelblau,
b) Feuerwehrhose in der Farbe dunkelblau,
...
... Die unter den Buchstaben a und b aufgeführten Schutzausrüstungsstücke müssen der
DIN EN 469, Ausgabe Februar 2007, zu beziehen über die Beuth Verlag GmbH,
Berlin, und beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt, sowie den
Anforderungen zur Wahrnehmbarkeit des Anhangs B der DIN EN 469, Ausgabe
Februar 2007, entsprechen.
Das wurde zwar bis dato ignoriert, wird Dir (bzw. mir) dann aber aller Wahrscheinlichkeit nach - sofern es weiter drin bleibt - auf einmal an den Kopf geworfen werden ... und nicht zu vergessen ist der Spruch "Wir tragen alle blau wegen der Einheitlichkeit" ;)
Gruß Thomas
Alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...
ach ja, nochwas ... "Wer Ironie findet, darf sie behalten" :)
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