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Thema | ILS Tübingen - Kreistag beschließt fragwürdige Leistelle | 25 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 737304 | ||
Datum | 04.09.2012 10:52 MSG-Nr: [ 737304 ] | 11662 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Werden in den bayr. ILS die Notrufe, Funkgespräche usw. nicht aufgezeichnet? Doch, werden sie schon. Alle Funk- wie auch Telefongespräche. Für Außenstehende (auch für die LRA's) ist es allerdings - zumindest bei uns - nicht ganz leicht, dass die Bänder auch abgehört werden "dürfen"... warum auch immer. Geschrieben von Jürgen M. Ich kenne Leiststellen in denen werden neben den 4m-Betriebskanäle auch noch der Notruf 112 gerichtsfest mit Zeitstempel aufgezeichnet und eine bestimmte Frist die länger als die 7 Wochen ist archiviert. Die einzelnen Gespräche können bei uns grds. auch entsprechend am PC nochmals abgehört werden. Wie lange genau die Aufbewahrungsfrist ist, kann ich Dir aber leider nicht sagen, müsste aber deutlich länger als 7 Wochen sein. Ist aber mit ein Grund, warum da derzeit noch ein paar Anfragen laufen... mehr kann ich dazu derzeit allerdings nicht sagen. | ||||
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