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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSachsen: rechtliche Grundlagen der Freiwilligen Feuerwehren?8 Beiträge
AutorMarc8us 8M., Reddeber / ST738470
Datum15.09.2012 00:14      MSG-Nr: [ 738470 ]1615 x gelesen

In den wenigen mir dienstlich bekannten Fällen wurden sich fast immer auf die enstprechende Anwendung des Beamtenstatusgesetzes berufen, wonach ein Beamter und ggf. ein Ehrenamtlicher (sehr weite Auslegung des Beamtenbegriffs) von der Führung der Dienstgeschäfte vorübergehend (bis zu 3 Monaten) befreit werden kann. In dieser Zeit muss ein Disziplinarverfahren bzw. Ausschlussverfahren begonnen werden.

Im letzten mir bekannten Fall hat das Verwaltungsgericht diese Suspendierung im vorläufigen Rechtschutz aufgehoben, da nur sehr gravierende Handlungen eine Suspemdierung rechtfertigen würden.

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 14.09.2012 11:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.09.2012 11:24 Stef7an 7R., Garnsdorf
 14.09.2012 11:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.09.2012 11:48 Stef7an 7R., Garnsdorf
 14.09.2012 11:50 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.09.2012 18:38 ., Reddeber
 14.09.2012 19:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
 15.09.2012 00:14 ., Reddeber

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