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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachsen: rechtliche Grundlagen der Freiwilligen Feuerwehren? | 8 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8M., Reddeber / ST | 738470 | ||
Datum | 15.09.2012 00:14 MSG-Nr: [ 738470 ] | 1615 x gelesen | ||
In den wenigen mir dienstlich bekannten Fällen wurden sich fast immer auf die enstprechende Anwendung des Beamtenstatusgesetzes berufen, wonach ein Beamter und ggf. ein Ehrenamtlicher (sehr weite Auslegung des Beamtenbegriffs) von der Führung der Dienstgeschäfte vorübergehend (bis zu 3 Monaten) befreit werden kann. In dieser Zeit muss ein Disziplinarverfahren bzw. Ausschlussverfahren begonnen werden. Im letzten mir bekannten Fall hat das Verwaltungsgericht diese Suspendierung im vorläufigen Rechtschutz aufgehoben, da nur sehr gravierende Handlungen eine Suspemdierung rechtfertigen würden. Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | ||||
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