Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Aussonderung Brandschutz-PSA | 6 Beiträge |
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 739462 |
Datum | 21.09.2012 21:17 MSG-Nr: [ 739462 ] | 3098 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Sven K.Nach welchen Kriterien wird das kontrolliert? Welche Mängel führen unmittelbar zum Ausschluss?
Jeder ist bei und gehalten Defekte an der Überbekleidung zu melden. Alles was irgendwie genäht werden muss wird mit dem Hersteller abgeklärt. Bei unseren alten Jacken nach HupF von der Firma Bristol wurde unserer Schneiderin des Vertrauenes eine Anleitung zum Einnähen eines neuen Reisverschlusses gegeben; gleiches mit der Daumenschlaufe. Zum Ausschluss führen alle Reparaturen/Defekte, die ein Durchstechen der Membrane zu Folge haben.
Geschrieben von Sven K.Gibt es feste Aussonderungszeiten?
Nein, es gilt nur was der Hersteller vorgibt.
Geschrieben von Sven K.Wie oft darf diese PSA gereinigt werden?
Auch hier wieder die Herstellerangaben beachten. Was wohl bedeutet, dass jedes Teil der Überbekleidung eine eigene "Karteikarte" braucht (bei uns wird dies zusammen mit dem der Schutzkleidung zugeteilten Atemschutzgeräteträger gemacht).
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Gruß Daniel
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