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Feuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr nach Bayerischem Wassergesetz4 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen740525
Datum02.10.2012 12:20      MSG-Nr: [ 740525 ]1544 x gelesen

Hallo,

ich kenne Wasserwehren aus anderen Bereichen, auch in RLP und im hessischen Ried. Diese sind im Regelfall eher in beobachtende Aufgaben als in echte Intervention eingebunden. Wasserwehren stellen quasi die "Deichläufer", unterstützen bei der Aufstellung von Schutzwänden oder sonstigen vorgesehenen Schutzmaßnahmen und überwachen diese. Oftmals gibt es hierfür keine spezielle Ausrüstung, manchmal ist wohl auch PSA vorhanden. Die übertragung dieser Aufgabe an die FW ist sicher möglich, taktisch aber nicht zwingend sinnvoll, weil es ja sein kann, dass ich Überwachungs- und Interventionskräfte gleichermaßen benötige.

Hier in der Gegend (nicht Bayern) gab es sogar mal kürzlich den Versuch, eine Wassserwehr neu aufzustellen. Hierzu ein Zeitungsartikel. Was daraus geworden ist weiß ich aber nicht. Zeigt aber, dass diese Aufgaben in vielen Wassergesetzen, nicht nur dem bayrischen, verankert ist.

"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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 02.10.2012 12:10 Jürg7en 7O., Kaikenried
 02.10.2012 12:20 Matt7hia7s O7., Waldems
 02.10.2012 13:43 Adol7f H7., Rosenheim
 02.10.2012 15:50 Mark7us 7R., Höhenrain

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