Das wird in den Ländern unterschiedlich sein (Stadtstaaten sowieso), aber beachten muss man, falls der Vertrag mit der Kommune laufen soll, auch z.B. das kommunale Finanzrecht, u.U. die Spendenregelungen (tlw. wird die Auffassung vertreten, dass so ein Fahrzeug trotz der Gegenleistung "Werbung" darunter fällt).
Daher: Nicht erst mit dem letzten Angebot des Anbieters zur Kommune gehen, sondern deren Ansichten/Auflagen von der ersten Kontaktaufnahme an berücksichtigen.
Und wie andere schon schrieben: Den Vertrag genaustens prüfen, nicht nur die Zahlen, sondern auch die Buchstaben. Der Werbeschriftzug des örtlichen Beate-Uhse-Ladens wirkt auf dem Parkplatz bei Jugendfeuerwehrzeltlagern z.B. irgendwie deplaziert.
Hier gab es in einer Nachbarkommune (schon NRW) mal ein solches Fahrzeug (komplett zivil mit Werbung), da steht aber jetzt seit 3 Jahren ein "richtiger" roter und blaubelichteter MTW. Bei uns wurde eine solche Lösung auch mal angedacht, da lief es dann aber auch auf "richtige" MTW hinaus (zwar noch als Spende angeschafft, aber dann mit komplettem Eigentumsübergang an uns).
Ich kenne außerdem die Variante, dass ein Autohaus den Part des von dir wohl gemeinten Anbieters übernommen hat, also Werbekundensuche etc., und den Wagen dann weitaus preiswerter verkauft hat. Solche Wagen sehen dann äußerlich zwar aus wie über solche Werbeverträge laufend, sind aber im Eigentum des Nutzers und die Werbung ist lediglich über Vertragsregelungen beim Kauf noch für einen Zeitraum X auf dem Fahrzeug zu führen. Wie lukrativ eine solche Lösung am Ende ist, weiß ich aber nicht.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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