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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrzulage in NRW | 4 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 743380 | ||
Datum | 29.10.2012 21:29 MSG-Nr: [ 743380 ] | 3352 x gelesen | ||
Hallo Chris, so weit ich weiß, muss man in dem onat, in dem man die zulage bekommt Einsatzdienst geleistet haben. Was ist Einsatzdienst? Nun ich denke, das sich das aus der Begrifflichkeit ableiten lässt, oder? Jemand der dazu eingeteilt ist Einsätze zu fahren leistet Einsatzdienst. Wenn zusätzlich noch das genannte Kriterium der Nachtdienste erfüllt ist wie es in der Definition steht, dann sollte doch alles klar sein. Somit steht der Zahlung der Zulage an Mitarbeiter des Tagesdienstes aus VB, Technik etc. wenn sie den Einsatzdienst auch des Nachts versehen nichts im Wege. Gruß Christian PS: Evtl. solltest Du noch konkreter werden, wo der Schuh ganz genau drückt. Vielleicht kann man das anhand eines Beispieles besser beantworten? PN? Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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