Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Voraussetzungen Führen von Einsatzfahrzeugen Gesundheits-Check | 16 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 746320 |
Datum | 30.11.2012 02:32 MSG-Nr: [ 746320 ] | 3947 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo,
Geschrieben von Oliver S.Fahrzeugführer oder Maschinist - nur mal zur Begriffsdefinition.
die Begrifflichkeit im Sinne der UVV ist da ziemlich klar...
Geschrieben von Oliver S.Es gibt doch im Strassenverkehrsrecht klare Regelungen, wie die Zuteilung eines Führerscheins erfolgen darf
Es gibt aber auch über das Straßenverkehrsrecht hinausgehende Vorschriften der Unfallversicherungsträger.
z.B. die UVV Feuerwehren und die UVV Fahrzeuge.
Geschrieben von Oliver S.Kamerad hat die Vorraussetzungen für das Führen eines Kraftfahrzeugs erworben und ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Das reicht mir - als Verantwortlicher für die Maschinistenausbildung - vollkommen aus.
Vielleicht bringt dich die Lektüre der UVV Fahrzeuge auf neue Gedanken.
Geschrieben von Oliver S.Ich erwarte dabei auch von meinen Maschinisten, dass sie, bei Bedarf auch mal selbstverantwortlich den Optiker oder Augenarzt aufsuchen und das Problem abstellen.
Wenn du Verantwortlicher für den Fahrzeugbetrieb bist, kann die Hoffnung auf Eigenverantwortung der Kameraden dir im Zweifelsfall auch mal Probleme bereiten. Schau einfach mal in die UVV Fahrzeuge rein!
Gruß,
Henning
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., Reddeber Voraussetzungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen |
| 27.11.2012 11:32 |
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Flo 7G., Schondorf | |