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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freistellung des Mitglieds der FF bei Gleitzeitmodellen | 16 Beiträge | ||
Autor | Feli8x V8., Bergisch Gladbach / NRW | 746327 | ||
Datum | 30.11.2012 08:52 MSG-Nr: [ 746327 ] | 4224 x gelesen | ||
Guten Morgen, für NRW hat der KAV NW am 18.März 1999 empfohlen, dass "bei Einsätzen und Übungen der Feuerwehr, die an den Wochentagen Montag bis Freitag in der Zeit von 8.ooUhr bis 17.00Uhr stattfinden, die Teilnahmezeiten auch dann als in der Kernzeit einer evtl. Gleitzeitregelung liegend zu betrachten, wenn der Einsatz oder die Übung ganz oder teilweise außerhalb der Kernzeit stattgefunden hatt." Vielleicht gibt es eine ähnliche Regelung auch in Hessen (www.kav-hessen.de). Viele Grüße Felix Vorndran | ||||
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