News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrhaus = öffentliches Gebäude? | 14 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 752459 | ||
Datum | 31.01.2013 16:46 MSG-Nr: [ 752459 ] | 4651 x gelesen | ||
Naja, es ist ein öffentliches Gebäude, den die öffentliche Hand ist der Nutzer. Es ist aber kein öffentliches Gebäude wie beispielsweise eine Festhalle oder ein Ladenlokal. Die Anzahl der Menschen ist geringer und es sind i.d.R. "Mitarbeiter". Du darfst daher bestimmte Vorgänge durchführen (Wahlen, Traung), fällst aber nicht unter die VersammlungsstättenVO o.ä. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|