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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrhaus = öffentliches Gebäude? | 14 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 752477 | ||
Datum | 31.01.2013 18:21 MSG-Nr: [ 752477 ] | 3627 x gelesen | ||
Geschrieben von Max S. Was ist nun richtig?Dafür müsste man den Kontext wissen. Geht es zum Beispiel um das Nichtraucherschutzgesetz, ist das "öffentliche Gebäude" in § 2 ziemlich genau definiert. Auszug, mit Hervorhebung wie die Feuerwehrhäuser darunter fallen: ...alle Gebäude oder Gebäudeteile, in denen Behörden, Gerichte, Betriebe oder sonstige Einrichtungen des Landes, der kommunalen Gebietskörperschaften oder der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts untergebracht sind... Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | ||||
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