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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themaerneute Ausschreibung ?2 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW755810
Datum08.03.2013 09:28      MSG-Nr: [ 755810 ]1355 x gelesen

Geschrieben von Arthur S.man hat eine Fahrezug augeschrieben, vergeben und es kommte die Lieferung,
nun soll ein baugleiches Fahrzeug noch einmal bestellt werden.
Es gibt doch da eine Frist innerhalb der ich nicht noch einmal ausschreiben muss(Ausschreibung war ohne Option)

Wie lange ist diese Frist? und ab wann beginnt sie zu laufen?


Man hat EIN Fzg ausgeschrieben...

Ich kenne die österreichischen Regeln nicht, aber in Deutschland lautet eins = eins...

In der dt. VOL gibts Möglichkeiten, bei bestimmten Bedingungen mehr (zusätzliche Leistungen) freihändig zu vergeben (national bis 20%, EU-weit bis 50 %), vgl. VOL/A § 3 (EG), in beiden Fällen bleibt m.E. 1 = 1.

Hätte man daher z.B. eu-weit 2 Fahrzeuge (auch ohne Option) ausgeschrieben, könnte man bis zu ca. 3 Jahre nach dem ersten Verfahren noch ein weiteres gleiches beauftragen, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Nichts davon hilft Dir/Euch weiter...

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 07.03.2013 21:34 Arth7ur 7S., Mödling
 08.03.2013 09:28 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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