Hallo,
hast Du Dich in Bayern mit einem bayerischen Festzeltbetreiber unterhalten? Dann gilt wohl folgendes:
Gemäß Art. 72 BayBO und gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Fliegende Bauten; Vollzug des Art. 72 der Bayerischen Bauordnung müssen die Festzelte (wenn > 75m² und blablabla, siehe Geltungsbereich) eine Ausführungsgenehmigung und ein Prüfbuch haben, diese sollten dem Festzeltbetreiber wohlbekannt sein. Zulässig sind also mindestens die Varianten, die dort angegeben sind bzw. die in den der Ausführungsgenehmigung un dem Prüfbuch zugrunde liegenden Bau- und Betriebsbeschreibungen oder Zeichnungen über die Anordnung der Rettungswege und deren Abmessungen mit rechnerischem Nachweis angegeben sind. Darüber hinaus sind auch Varianten zulässig, die eine den oben angegebenen Varianten gleichwertige Funktionsfähigkeit und Sicherheit bieten. Ist der Ausgang während der Betriebszeit von innen mit einem einzigen Griff leicht in voller Breite zu öffnen, dann können auch die gekletteten Zetplanen oder mit 1-2 kurzen Streifen Malerkrepp gegen Wind und Wetter gesichert verbundenen Zeltplanen zulässig Varianten sein. Zulässig wäre auch die Variante des Zuhaltens der beiden Planen durch einen gothicfarben gekleideten, vierschrötigen geölten Gugelhupf, solange der im Rettungswegsbedarfsfall während der Betriebszeit von innen mit einem einzigen Griff zu entfernen ist und die Planen nicht mit der Eisenfaust zusammenklemmt und ständig murmelt Du kummst hier net raus! Du kummst hier net raus!
Grüßla,
FP
PS:
Geschrieben von Linus D.Schafft das auch ein Kind? Das muss es nämlich...
Darüber muss man sich in der Tat heftige Gedanken machen, wenn man das Festzelt ausschließlich mit Kindern besetzt und die Kinder auch selbst Aufsicht führen. Und der Notausgang muss mindestens selbständig von einbeinigen, armlosen taubstummen Blinden während der Betriebszeit von innen mit einem einzigen Griff leicht in voller Breite zu öffnen sein. Ist der allein im Festzelt (und führt auch noch über sich selbst Aufsicht, hahaha) muss er/sie das nämlich auch...
Hoch (und vor allem lang) lebe die Gefährdungsbeurteilung!!!
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
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