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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausserordentlich Mitgliederversammlung wer kann diese verschieben? | 14 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 763237 | ||
Datum | 27.05.2013 20:51 MSG-Nr: [ 763237 ] | 3460 x gelesen | ||
Gibt es bei euch eine entsprechende Satzungsregelung? Die Mustersatzung sagt dazu: Außerordentliche Sitzungen sind durch den Vorstand innerhalb von einem Monat einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der aktiven Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes beantragt. Eine Terminverschiebung würde, falls ihr diese Formulierung auch übernommen habt, dann entsprechend auch dem Vorstand obliegen. Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | ||||
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