Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | CO2 bei der Feuerwehr > 30 kg | 33 Beiträge |
Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 763588 |
Datum | 31.05.2013 13:59 MSG-Nr: [ 763588 ] | 8767 x gelesen |
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, ersetzt seit 25. Juni 2009 die GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) und die GGVBinSch (Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt)
Gem. GGVSEB gibt es Ausnahmegenehmigungen für das Fahrpersonal von Gefahrgütern. Das ändert ja grundsätzlich nach an dem gefährlichen Inhalt (hier 22, tiefgekühltes Gas). Also Kennzeichnung aber Ausnahme für den Fahrer, sofern es der Erfüllung der Aufgabe dient
Gruß
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