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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Verlegung mit der Bahn | 64 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8B., Ginsheim-Gustavsburg / Hessen | 764643 | ||
Datum | 10.06.2013 20:48 MSG-Nr: [ 764643 ] | 17205 x gelesen | ||
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Also im Güterwagenkatalog der Bahn sind Flachwagen der Gattung S oder R unteranderem aufgeführt. Dieser Wagen hat eine Fußbodenhöhe von max. 1,3m. Ein KatS Lf 10 aus Hessen hat eine Höhe von 3,30m. Nun ist die Frage wie hoch ich einen Wagen beladen darf? Da werden wir in der EBO fündig. Diese weißt eine Höhe von Schienenoberkante von 4,65m aus. Damit kann ich einen Flachwagen der Bahn mit einem LF 10/6 beladen. Ist die Höhe der KatS Lf 10/6 sogar Absicht? Zu der Organisation von Bahnverkehren hast du sicherlich recht. Ich kann nicht erwarten das ich heute an den Bahnhof fahren und DB Schenker mir jetzt die Wagen zur Verfügung stellt. Aber ich kann mir vorstellen das innerhalb einer vielleicht sogar mehrere Wochen Vorlauf hier eine Fahrt möglich wäre. Ich habe leider immernoch die Befürchtung das die Behörden leider keine Ahnung von Bahntransporten haben und daher viel lieber den einfachen Weg gehen und der heißt nun mal Strasse. Hat eine Behörde oder Feuerwehr eine Anfrage bei einem EVU gestellt? Warum hat es nicht funktioniert? | ||||
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