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Strassenverkehrzulassungsordnung
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFaltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen?90 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen765387
Datum18.06.2013 12:06      MSG-Nr: [ 765387 ]33311 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Udo B.Damit ist IMHO klar, das Faltleitkegel ersteinmal NICHT zur Absicherung von Unfall-, Einsatz-, und Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden dürfen.

woraus liest du das?

Hier geht es um die Fahrzeugausrüstung, die nach StvZO aus entsprechend zugelassenen Warndreiecken und Warnleuchten besteht. Diese dürfen weder durch die Faltleitkegel noch durch z.B. LED-Warnleuchten ersetzt werden. Mehr steht da nicht, oder?

M.W. gilt diese Tatsache genauso für viele bei den Feuerwehren auch anstandslos verwendete Faltsignale (die auch kein Warndreieck ersetzen), für alle Euroblitzer (die auch keine Warnleuchte nach StVZO ersetzen) und sogar für die häufig von der Polizei auf Autobahnen zur Signalisierung verwendeten Warnfackeln (die auch keine Warnleuchte nach § 53a StVZO ersetzen).

Wenn wir über die StVZO reden geht es m.W. ausschließlich um Warndreiecke und Warnleuchten sowie Warnblinklicht gem. § 53 a StVZO. Wenn wir über die RSA 95 reden verbietet sich alles, was blinkt und nicht den Anforderungen der TL-Warnleuchten 90 oder einer Vorwarnleuchte entspricht. Das sind die wenigsten, und Handscheinwerfer mit Blinkfunktion oder Baustellenleuchten mit eben dieser sind es jedenfalls nicht. Zudem sind demnach sowohl die üblicherweise verwendeten und oben genannten Faltsignale wie auch die so genannten Schnellaufsteller keine zulässige Beschilderung gemäß ZTV-SA 97.

Wir in einigen Beiträgen hier schon geschrieben ist es fraglich, ob Feuerwehr im Einsatz überhaupt die Vorschriften der RSA 95 erfüllen kann oder muss. Klar ist für mich, aus dem fast täglichen erleben, dass sie es nur selten tatsächlich tut. Oftmals sind die durchgeführten ergänzenden Absicherungsmaßnahmen jedoch bedeutend besser als alles, was man mit der "Fahrzeugausrüstung nach StVZO" machen könnte. Zudem kommen nach meiner Erfahrung umfassende Schulungen, wie Einsatzstellen, wenn man sie als "Arbeitsstellen" betrachte, nach den geltenden Richtlinien, insbesondere der RSA 95, korrekt abzusichern wären, im Feuerwehrschulungsplan so gut wie nicht statt. Auch die Dv 1 sieht in der Abbildung zum Material für die Verkehrsabsicherung neben der Fahrzeugausstattung nach StVZO auch Faltsignal, offensichtlich nicht "korrekten" Leitkegel ohne beschwerten Fuß, und sogar Absperrband mit Ständer vor. Weiter wird da nichts erklärt...

Jetzt wäre ich mal gespannt, was passiert, wenn man heute alles nicht den o.g. Vorschriften entsprechende Material aus den Fahrzeugen entfernen würde und wie dann heute Nach all die Einsatzstellen aussehen würden...

Is that you, John Wayne? Is this me?

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