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Thema | Umgang mit suizidgefährdeten Einsatzkräften | 14 Beiträge | ||
Autor | Jens8 K.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 766120 | ||
Datum | 27.06.2013 22:06 MSG-Nr: [ 766120 ] | 2440 x gelesen | ||
Aus mehrfacher Erfahrung im beruflichen Umfeld kann ich dir nur raten sofort etwas zu unternehmen! Wenn derartige Dinge vorkommen, ist es schon ziemlich weit und man muss da ärztlich helfen. Im Zweifel über die Behörden nach dem Unterbringungsgesetz! Die dafür geforderte Selbstgefährdung ist hier zu erwarten und dann kann man ihm ärztliche Hilfe zukommen lassen. Hier gilt der Grundsatz "nicht kleckern, sondern klotzen" | ||||
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