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Feuerwehr
RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW766725
Datum06.07.2013 20:00      MSG-Nr: [ 766725 ]10572 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Geschrieben von Josef M.Eine Türöffnung, die dem Rettungsdienst den Zugang zum Pat ermöglicht scheint mir schon eine technische Hilfeleistung dieser Art zu sein.

    Das wäre ideal da Amtshilfe der FW für den Rettungsdienst, ergo Verantwortliche und Kostenträger der ....genau Rettungsdienst ;)


    Ok, hilf nur selten weiter wollte es aber mal gesagt haben.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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