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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Schaden nach Türöffnung | 40 Beiträge | ||
Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 766732 | ||
Datum | 06.07.2013 21:38 MSG-Nr: [ 766732 ] | 10371 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stephan S. Wenn es um einen Einsatz zur Menschenrettung geht, kann wohl kaum die Gemeine in die Haftung genommen werden... Ich denke, die Verhältnismäßigkeit spielt schon eine Rolle. Beispiele: - Kleinkind erstickt an seinem Spielzeug hinter Wohnungstür - Mutter ist ausgesperrt. - Völlig verrauchte Wohnung, Rauch dringt aus Briefschlitz, Wärmebildkamera mit deutlichem Hitzenachweis - Oma liegt wegen Sturz im Flur und jammert - Oma macht nicht auf, ist Diabetikerin und der Gemeindeschwester wird beim Morgenbesuch nicht geöffnet - Wohnung in der eine junge Familie wohnt, wird nicht geöffnet. Auto steht vor der Tür. Kann sich jeder mal überlegen, ob mit allen Mitteln die Tür aus den Angeln gehauen werden muss oder was 10 Minuten länger für eine Folge hätten. Das gleiche habe ich mal bei einer Feuerwehr kritisiert, die einen neueren Audi A6 total zerlegt hat, nur weil bei leichtem Heckaufprall der Fahrer Rückenschmerzen hatte. Und mit Totalzerlegung meine ich sogar Ventllziehen mit dem Spreizer. Da blieb nichts heile. Schlimmstenfalls haben die reellen Heilkosten hingegen bei c:a 25 Euro für Schmerztabletten gelegen. Ich würde nicht auf den umfassenden Schutz bei "Mensch in Gefahr" vertrauen sondern auf "Verhältnismäßigkeit" und hat der Arzt gesagt, "der muss achsengerecht raus" oder "das Dach muss ab"? d.h. richtige Kommunikation und Dokumentation. | ||||
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