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RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H./Weissach / Baden-Württemberg766737
Datum07.07.2013 00:16      MSG-Nr: [ 766737 ]10096 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Geschrieben von Thomas M.Wenn nein: Pech für den Rettungsdienst und oder Notrufenden.
    Und wenn es Pech für den Notrufenden ist, dann gibt es nur eine Konsequenz: keine Notrufe mehr absetzen. Das ist dann Pech für die die Hilfe brauchen.

    Gruß Alex

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